Abrechnung für Heilpraktiker: Das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (kurz: GebüH) und die Erstattung durch private Krankenversicherungen

Als Heilpraktiker hast du eine verantwortungsvolle Aufgabe: Menschen auf ihrem Weg zur Gesundheit zu begleiten und zu unterstützen. Neben der eigentlichen therapeutischen Arbeit spielt auch die Abrechnung eine wichtige Rolle. In diesem Artikel möchte ich einen genaueren Blick auf das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker werfen und erläutern, wie die Erstattung durch private Krankenversicherungen funktioniert.

Gebührenverzeichnis ist nicht gleich Gebührenordnung – ganz schön verwirrend

Das Gebührenverzeichnis und die Gebührenordnung sind zwei unterschiedliche Konzepte, die im Zusammenhang mit der Abrechnung von medizinischen Leistungen verwendet werden. Hier ist der Unterschied zwischen den beiden:

Gebührenverzeichnis:

Das Gebührenverzeichnis ist eine Aufstellung von Leistungen und den dafür geltenden Gebührensätzen. Es wird von verschiedenen Verbänden oder Organisationen erstellt und dient als Orientierungshilfe für die Abrechnung von medizinischen Leistungen. Im Bereich der Heilpraktiker gibt es beispielsweise ein Gebührenverzeichnis, das die verschiedenen Leistungen eines Heilpraktikers auflistet und die entsprechenden Gebührensätze festlegt. Das Gebührenverzeichnis bietet eine transparente Grundlage für die Abrechnung und stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen angemessen vergütet werden.

Gebührenordnung:

Eine Gebührenordnung ist eine verbindliche Regelung, die von einer Institution, wie beispielsweise einer ärztlichen Kammer oder einer Krankenkasse, erlassen wird. Sie legt verbindliche Gebührensätze für bestimmte medizinische Leistungen fest. In der Regel sind diese Gebührensätze gesetzlich festgelegt und müssen von den Leistungserbringern eingehalten werden. Die Gebührenordnung regelt also verbindlich, wie viel für bestimmte medizinische Leistungen abgerechnet werden darf.

Der wesentliche Unterschied zwischen Gebührenverzeichnis und Gebührenordnung besteht darin, dass das Gebührenverzeichnis eine nicht-verbindliche Orientierungshilfe ist, während die Gebührenordnung eine verbindliche Regelung darstellt. Das Gebührenverzeichnis gibt Empfehlungen für die Vergütung von medizinischen Leistungen, während die Gebührenordnung konkrete Vorgaben macht und deren Einhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Erstattungsproblem – Unterschiede sind vorprogrammiert

Bei der Erstattung durch private Krankenversicherungen gibt es Unterschiede, da jede Versicherung ihre eigenen Tarife und Regelungen hat. Einige private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Heilpraktikerleistungen in vollem Umfang, während andere nur bestimmte Leistungen oder einen prozentualen Anteil erstatten. Es ist daher wichtig, dass sich der Patient im Vorfeld bei der jeweiligen Krankenversicherung über die genauen Konditionen zu informiert.

Um eine Erstattung zu beantragen, benötigt Patienty eine ordnungsgemäße Rechnung, die alle erforderlichen Angaben erhält. Welche Angaben erforderlich sind, erfährst du zum Beispiel in meinem Kurs Die GebüH und lemniscus® – ein Online Videokurs zum Selbstlernen.

Bei der Erstattung durch private Krankenversicherer gibt es teilweise immense Unterschiede, da jede Versicherung ihre eigenen Tarife und Regelungen hat. Einige private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen im vollem Umfang. Während andere nur bestimmte Lesitungen oder prozentualen Anteilen erstatten. Es ist daher wichtig, dass Patienty sich im Vorfeld bei der jeweiligen Krankenversicherung über die genauen Konditionen informiert.

Um die Erstattung zu beantragen, benötigst du eine ordnungsgemäße Rechnung, die alle erforderlichen Angaben enthält. Dazu gehören deine persönlichen Daten, eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen, die entsprechenden Gebührensätze gemäß dem Gebührenverzeichnis und gegebenenfalls weitere Informationen, die von der Krankenversicherung verlangt werden. Es ist ratsam, sich über die Vorgaben der Krankenversicherung zu informieren und die Rechnung entsprechend anzupassen. So kann es sehr sinnvoll sein, den Patienty-Fragebogen oder Anamnesebogen um die Frage nach privater Krankenversicherung zu erweitern und den Versicherer benennen zu lassen.

Mit Hilfe eines modernen, zeitgemäßen Abrechungsprogramms ist es möglich hier verschiedene Aspekte einer korrekten Rechnungsstellungen zu beachten. Geradeaus diesem Grund habe ich mich von anfang an für die Verwendung von lemniscus® entschieden. Es ist einfach und schnell, eine korrekte Rechnung zu erstellen. Rechtliche Bestimmungen werden von lemniscus® beachtet und so kann Therapeuty Rechnung dem Patienty digital zur Verfügung stellen. Der besondere Clou hierbei ist die Integration von eRechnung eA/ eP-Codes. 🙂

Was ist eine eRechnung bzw eA/ eP-Codes?

  • Die „eRechnung“ bezieht sich auf die elektronische Übermittlung von Rechnungen an die Krankenversicherungen. Anstelle von Papierdokumenten werden digitale Rechnungsdaten über spezielle Schnittstellen oder Abrechnungssysteme übermittelt. Dies ermöglicht eine schnellere und effizientere Abwicklung der Abrechnungsprozesse.
  • Der „eA-Code“ steht für „elektronischer Abrechnungscode“. Er ist eine eindeutige Kennzeichnung, die auf elektronischen Rechnungen verwendet wird, um bestimmte Leistungen oder Positionen zu identifizieren. Der eA-Code ermöglicht eine präzise und einheitliche Zuordnung von Leistungen und erleichtert die automatisierte Verarbeitung der Abrechnungsdaten.
  • Der „eP-Code“ steht für „elektronischer Positionscode“. Ähnlich wie der eA-Code dient er zur eindeutigen Identifizierung einzelner Leistungen oder Positionen auf elektronischen Rechnungen. Der eP-Code ermöglicht eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen und deren Zuordnung zu spezifischen Abrechnungskategorien.

Die Verwendung von eA-Codes und eP-Codes in elektronischen Rechnungen erleichtert die Abrechnung mit Krankenversicherungen, da sie eine standardisierte und strukturierte Erfassung von Leistungen ermöglichen. Dadurch wird die Fehlerquote reduziert und eine reibungslose Verarbeitung der Abrechnungsdaten gewährleistet.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genaue Verwendung von eA-Codes und eP-Codes von den jeweiligen Krankenversicherungen und den geltenden Abrechnungsvorgaben abhängt. Auch lemniscus® hat hier zu einen Artikel im Helpdesk veröffentlicht.

Welche Bedeutung hat die korrekte Abrechnung für den Heilpraktiker?

Als Heilpraktiker ist es wichtig, transparent und fair in Bezug auf die Abrechnung zu sein. Die Gebührensätze sollten angemessen und nachvollziehbar sein, und die Rechnungen sollten ordnungsgemäß und zeitnah erstellt werden. Eine klare Kommunikation mit den Patienten über die Kosten und Erstattungsmöglichkeiten ist ebenfalls entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Abrechnung für Heilpraktiker ein wichtiger Aspekt der beruflichen Tätigkeit ist. Das Gebührenverzeichnis bietet eine Orientierungshilfe, und die Erstattung durch private Krankenversicherungen kann je nach Tarif variieren. Eine genaue Kenntnis der individuellen Regelungen und eine sorgfältige Abrechnung sind unerlässlich, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Die Abrechnung kann sogar viel leicht sein als ihr Ruf. Wichtig ist es, sich die ersten Grundkenntnisse anzueignen. Diese Grundkurse werden in verschiedenen Workshops oder Webinare teils mit unterschiedlicher Gewichtung vermittelt. In Zusammenarbeit mit Frau Claudia Hönig UG – Erfolg in Heilberufen habe ich einen VideoKurs zum Selbstlernen erstellt. Dieser Kurs kann lemniscus® Anwendys viel helfen, aber auch für andere Menschen kann dieser Selbstlern-Videokurs wertvolle Tipps und Informationen liefern.

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Die GebüH und Lemniscus – Online-Video-Kurs zum Selbstlernen

In diesem Online-Videokurs zum Selbstlernen wird das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in kleinen Einheiten dargestellt und erläutert. Wichtige Abrechnungsziffern werden erläutet und gleichzeitig die praktische Umsetzung innerhalb lemniscus® gezeigt.

Die Informationen in diesem Artikel dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen zur Abrechnung als Heilpraktiker oder zur Erstattung durch private Krankenversicherungen empfehle ich, sich an einen Fachexperten oder Berufsverband zu wenden.

Rechtlicher Hinweis
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