Als Heilpraktiker haben wir die Befugnis, neben Ärzten und Zahnärzten, die „Linderung und Heilung von Krankheiten am Menschen“ zu praktizieren. Obwohl es keine staatliche Ausbildung zum Heilpraktiker gibt, müssen wir eine anspruchsvolle schriftliche und mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt absolvieren. Diese Prüfung umfasst umfassende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie des menschlichen Körpers sowie praktische Fertigkeiten wie z. B. Blutentnahme.